Die Gemeinde Sierksdorf erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als Ostseebad für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen eine Kurabgabe in Form eines Tourismusbeitrages.
Der Tourismusbeitrag dient ausschließlich zur Deckung von 69,6% des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen.
Der Tourismusbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden. Die Tourismusbeitragsschuld entsteht mit dem Eintreffen im Gemeindegebiet. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind von der Beitragspflicht befreit. (Auszug aus der Kurabgabesatzung vom 01.01.2014, die vollständige Satzung finden Sie in unseren Ferienunterkünften).
Im Gegenzug erhält jeder Beitragspflichtige die Ostsee- Card.
Jeder Urlaubsgast, der mindestens 1 Nacht in Oevelgönne verweilt, erhält in der Zeit vom 01. Mai - 30. September die OstseeCard.
Die OstseeCard ist nicht übertragbar und längstens 28 Tage gültig. Kinder und Jugendliche im Alter von 4-17 Jahren erhalten eine eigene Karte auf Wunsch gegen eine Gebühr von € 1,00. Die OstseeCard bzw. der Tourismusbeitrag zahlt sich für jeden aus. Die Herstellung und Anschaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Verwaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, die Pflege von Strand und Anlagen, Rettungs- und Sicherheitsdienst am Badestrand, die Dienste der Tourist Information und das Veranstaltungsprogramm für groß und klein, u.v.a., verursachen enorme Kosten.
Die OstseeCard berechtigt zum freien Strandzugang in Sierksdorf und vielen weiteren Gemeinden der Lübecker Bucht. Außerdem bietet sie zahlreiche Vergünstigungen bei Partnerunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie in der separaten Broschüre zur OstseeCard in unseren Unterkünften.